Kosten

Wer übernimmt die Kosten?

Hebammen unterstützen Sie in der Regel von Beginn der Schwangerschaft bis zwölf Wochen nach der Geburt. Jede Frau hat in diesem Zeitraum Anspruch auf eine Hebammenbetreuung. Dabei stehen schwangeren Frauen viele Leistungen wie Beratungen, Vorsorgeuntersuchungen, Begleitung der Geburt bis zur Wochenbettbetreuung zu, die von den Krankenkassen übernommen werden. 

Als Hebamme rechne ich sämtliche Kassenleistungen direkt mit ihrer Krankenkasse ab. In seltenen Fällen werden bei Privaten Krankenkassen jedoch nicht immer die gesamten Kosten übernommen. Manchmal wird die Kostendeckung sogar komplett ausgeschlossen. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich ausführlich bei Ihrer Krankenkasse.

Hilfe ohne Krankenversicherung und geringem Einkommen

Falls Sie keine Krankenversicherung haben und über ein geringes Einkommen verfügen oder eine finanzielle Notlage herrscht, haben Sie Anspruch auf zusätzliche Unterstützung. Das Sozialamt gewährt bei Erfüllung der Voraussetzungen sogenannte “Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft”. Hierbei werden die Kosten für die regulären Leistungen für Schwangere übernommen, die sonst von der Krankenkasse getragen werden. Sprechen Sie mich gerne darauf an, falls Sie hier Unterstützung brauchen.

Bitte melden Sie sich bei Interesse möglichst frühzeitig bei mir (gerne schon in der Frühschwangerschaft), da ich nur begrenzte Kapazität habe.


Ihre Hebamme Ablavi Nyakpo - Roßbach

Ihre Hebamme in Bonn und Umgebung

Hebamme
Ablavi Nyakpo-Roßbach
Tel. 015253297057